Wissenswertes

EINREISE/VISUM


USA:

Seit Januar 2009 müssen sich Reisende in die USA vor Reisebeginn online registrieren!

Die ESTA (Electronic System for Travel Authorization) dient der Vorabüberprüfung der Berechtigung zur Einreise in die USA. Dabei muss jeder Reisende Angaben zur Person und zum Reisepass machen, die gleichen Angaben, die bisher auf dem grünen Formular (siehe Foto rechts) im Flugzeug ausgefüllt wurden. Ohne diese vorherigeÜberprüfung kann der Flug in die USA verweigert werden. Deutsche Staatsbürger benötigen einen maschinenlesbaren (bordeauxfarbenen) Reisepass, der für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss. Alle nach dem 26.10.2005 ausgestellten Pässe müssen ein digitales Foto und alle ab 25.10.2006 ausgestellten Pässe einen integrierten Computerchip enthalten.


Kanada:

Es ist ein für die Aufenthaltsdauer gültiger Reisepass erforderlich.


Australien:

Es sind ein für den Aufenthalt gültiger Reisepass und ein Visum erforderlich. Das Visum wird online beantragt und kostet circa 10 Euro. Die Erteilung des Visums erfolgt elektronisch über das australische Immigration-System.


Neuseeland:

Es ist ein Reisepass erforderlich, der nach Ausreise noch 3 Monate gültig ist. Keine Visumpflicht für einen Aufenthalt bis zu maximal drei Monaten.


Südafrika:

Es ist ein Reisepass erforderlich, der nach Ausreise noch 6 Monate gültig ist.

 



IMPFUNGEN

Es sind keine Impfungen erforderlich, für die Südafrika-Tour auch keine Malaria- Prophylaxe. Empfohlen wird eine Tetanus- Impfung (dies gilt für alle Reisen)


KLIMA

In Australien, Neuseeland und Südafrika sind die Jahreszeiten entgegengesetzt zu unseren. Dezember bis Februar ist Sommer, im November Frühling und im März/April Spätsommer/Herbst. In den USA kann es je nach Region in den Sommermonaten sehr warm werden.

GEPÄCK

Bis zum 31.12.2009 dürfen bei Flügen mit Lufthansa in die USA und Kanada pro Person zwei Gepäckstücke mit je 23 kg aufgegeben werden. Ab dem 1. Januar 2010 (neue Regelung seit 24.11.09) ist nur noch ein Gepäckstück mit maximal 23 kg und einem Umfang von 158 cm (H+B+T) erlaubt, ein zweites Gepäckstück kostet 40 Euro pro Richtungsstrecke, für jedes weitere Gepäck sowie bei Überschreitung der vorgegebenen Mindestmaße fallen die gewohnten Übergepäckraten an.

Nach Australien, Neuseeland, Südafrika dürfen pro Person mehrere Gepäckstücke, die zusammen 20 kg nicht überschreiten, aufgegeben werden. Bei unseren Flügen mit Emirates sind insgesamt 30 kg pro Person erlaubt. 

Auf allen Flügen ist ein Handgepäckstück erlaubt, das maximal 7 kg wiegen darf, nur in die USA und nach Kanada sind 8 kg erlaubt. Flüssige und gelartige Produkte dürfen im Handgepäck nur bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge) und müssen in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (sogenannte „Zipper") mit max. einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden. Es ist ein Beutel pro Person erlaubt. Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.


GEPÄCKTRANSPORT

Für zahlreiche Rundreisen (siehe Ausschreibung) steht im Zielgebiet ein Begleitwagen für das Gepäck zur Verfügung. Wenn möglich sollten für die Tour keine Koffer sondern große Reisetaschen mitgenommen werden, da diese besser verstaut werden können und Koffer oft zu sperrig sind.


MOTORRÄDER

Alle angebotenen Motorräder verfügenüber ein Gepäcksystem (mit Ausnahme auf Mallorca). In den meisten Fällen sind es zwei Koffer bzw. zwei Satteltaschen bei diversen Harleys und den Chopper-Bikes. Die Gold Wing und Harley E-Glide verfügen zusätzlich über ein großes Topcase. In Neuseeland und Australien können Topcases zusätzlich angefragt werden. In Südafrika ist an jedem Motorrad ein Topcase angebracht, keine Koffer! Tankrucksäcke gibt es nicht und müssen ggf. selbst mitgebracht werden. Unsere Motorradvermieter sind bemüht, jedem Teilnehmer sein Wunschmotorrad zur Verfügung zu stellen. In Ausnahmefällen kann es aber sein, dass das gewünschte Motorrad nicht zur Verfügung steht, weil es z.B. vor dem Übernahmetag einen Unfallschaden hatte, o.ä. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ein gleichwertiges Ersatz-Modell zu stellen. Eine vorherige Information erfolgt, so weit zeitlich noch möglich!


FÜHRERSCHEIN


Für alle Mietmotorräder wird der uneingeschränkte Führerschein der Klasse 1 vorausgesetzt und ein Mindestalter von 21 Jahren in USA und auf Mallorca, von 25 Jahren in Australien, Neuseeland und Südafrika. Außerdem sollte eine ausreichende Fahrpraxis vorhanden sein – auch in den USA kann das Motorradfahren zeitweilig anstrengend werden...


REISELEITER

Auf allen angebotenen Motorradtouren werden Sie von erfahrenen deutschsprachigen Reiseleitern begleitet.

Auf den Touren in Europa (mit Ausnahme auf der Nordkap-Tour) begleitet der Reiseleiter die Gruppe auf dem Motorrad und fährt denen voraus, die es mögen. Diejenigen, die nicht in der Gruppe fahren möchten, können die vorgeschlagenen Strecken auch individuell fahren und gestalten – detailliertes Kartenmaterial mit den eingezeichneten Strecken wird bereit gestellt.

Auf den Fernreisen fahren die Reiseleiter das Gepäckfahrzeug. Die Teilnehmer fahren in kleinen Gruppen von zwei bis vier Motorrädern und erhalten hierfür ein ausführliches Tourbook und Informationen sowie detailliertes Kartenmaterial. Ansonsten kümmert sich der Reiseleiter um alle organisatorischen Dinge vor Ort (siehe Foto unten...), um Ihre Reise so angenehm wie möglich zu gestalten!


VERSICHERUNGEN

Alle Miet-Motorräder haben eine Haftpflicht- sowie Vollkasko- und Diebstahl- Versicherung mit unterschiedlichem SB/Selbstbehalt. Dieser kann teilweise vor Ort mit einer Zusatz-Versicherung reduziert werden - in den USA mit 6 US$ und in Neuseeland mit 20 bis 30 NZ$ pro Tag, je nach Modell.

Zu allen Reisen bieten wir optional ein Komplettschutz-Paket zum Preis von
19 Euro, 30 Euro, 90 Euro bzw. 140/150 Euro an - je nach Reisedauer.
Es enthält alle wichtigen Reise-Versicherungen, die für einen unbeschwerten Urlaub unentbehrlich sein sollten, enthält:


1. Eine Rücktritts-VS, die bei einer krankheitsbedingten Stornierung (auch von nicht mitreisenden Familienmitgliedern) vor Reiseantritt 80% der anfallenden Stornokosten übernimmt.

2. Eine Reiseabbruch-VS für den Fall eines krankheitsbedingten Abbruchs der Reise. Es werden nicht genutze Reiseleistungen zu 80 % rückerstattet.

3. Eine Reisekranken-VS für Heilbehandlungen und Krankentransporte im Ausland sowie Rücktransporte undÜberführungen ins Heimatland.

4. Eine Reiseunfall-VS, die entsprechende Zahlungen bzw. Leistungen (bitte anfordern) bei Unfällen mit Invaliditäts- oder Todesfolge erbringt.

5. Medizinische Notfallhilfe , die über die Notrufzentrale mit 24-Stunden-Service nach Krankheit oder Unfall die benötigte Beistandsleistung erbringt.

6. Gepäck-VS über 1.500 Euro pro Person bei gestohlenem oder beschädigtem Gepäck durch Dritte. Diese gilt auch für das verschlossene Gepäck auf dem Motorrad sowie für aufgegebenes Gepäck!

Der Selbstbehalt bei einer Schadensersatzforderung liegt bei 20%.
Gegen einen Aufpreis von 6 Euro, 10 Euro, 25 Euro und 40 Euro (je nach Reisedauer) kann das Paket auch ohne Selbstbehalt gebucht werden.



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